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5. Januar 2024

Dr. Christina Baum, Mitglied im Bundesvorstand und im Gesundheitsausschuss, begrüßt den Vorstoß von Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zur Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister von Bund und Ländern ausdrücklich.

„Ein altes, deutsches Sprichwort besagt, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Diese wahren Worte treffen tatsächlichauch aktuell auf die weisungsgebundenen Staatsanwälte zu. Nicht anders ist es ansonsten zu erklären, dass nach den aktuellen Erkenntnissen zur Unwirksamkeit der Corona ‚Impfstoffe‘ in Bezug auf Eigen- und Fremdschutz und in Hinblick auf die bereits vorher bekannten Sicherheitsrisiken noch keine Strafverfahren gegen die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium, insbesondere gegen die Herren Spahn und Lauterbach, aber auch gegen das PEI und die Stiko eingeleitet worden sind. Wider besseren Wissens wurden diese nur bedingt zugelassenen Medikamente als nebenwirkungsfrei und absolut sicher bezeichnet, woraufhin sich viele Menschen dieses Medikament haben verabreichen lassen, die nun unter schweren Erkrankungen leiden oder sogar verstorben sind.

Durch diese unverantwortliche Medikamentenbewerbung wurde von obersten Stellen mindestens gegen den Paragraphen 8 des Arzneimittelgesetzes verstoßen und dies ist strafbewährt. Vermutlich werden noch ganz andere Straftatbestände in Betracht kommen. Das von Frau Koppers angeführte Argument, dass man diese Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft wegen dem Erstarken der AfD brauchen würde, ist so offensichtlich parteipolitisch vorgetragen, dass es keines weiteren Kommentars bedarf. Sie hat sich damit als das entlarvt, was die meisten Staatsanwälte in dieser Zeit sind – Vasallen der Innenministerien. Deshalb ist die Umsetzung ihrer Forderung umso wichtiger.“

Quellen: 

https://www.rbb24.de

ZDF Beitrag zu Impfschäden und Haftung, ab Minute 9: 

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