Migration- & Flüchtlingspolitik


Teil 5

Wir begannen mit den Vorbereitungen für den Umzug von Köln nach Bonn, fanden unweit der Schule ein schönes dreistöckiges Haus mit Garten, mieteten es zu Beginn des Schuljahres und kündigten den Vertrag für die Wohnung in Köln.

In Deutschland müssen alle Verträge zum Auszug aus einer Wohnung drei Monate vor dem Umzug gekündigt werden. Und sie müssen mindestens sechs Monate vor dem Umzug eine Wohnung suchen. Dass wir so schnell ein Haus fanden, war ein wahres Wunder.


Der Unterricht an der deutschen Schule endete Mitte Juli, der Unterricht an der russischen Schule in Bonn bereits Ende Mai. Wir wollten Maxim die letzten Wochen nach Ende der Quarantäne wegen der Aggressionen des Migranten nicht mehr zur Schule schicken.
Homeschooling wurde uns verweigert.

Wir teilten dem Schulamt Köln, der Stadtverwaltung von Köln, der Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung von NRW und dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen Armin Laschet mit, dass unser Kind eine russische Schule besuchen wird, denn wenn ein Kind am Ende der Quarantäne nicht an einer deutschen Schule erscheint, dann steht den Eltern ein schwerer Weg bevor, den wir schon kannten: Geldstrafen von 100-500-1500 Euro pro Fehltag, Freiheitsstrafe für die Eltern und als Folge davon sogar die Entfernung von Kindern aus der Familie und Überführung in eine Pflegefamilie oder ein Waisenhaus.

Nach dem Schulgesetz ist das Kind verpflichtet, eine deutsche Schule zu besuchen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann es auch eine nichtdeutsche Schule besuchen.

Als wichtige Gründe nennt das Gesetz mindestens zwei, es können aber auch noch weitere Gründe vorliegen.

Die erste Möglichkeit besteht darin, dass sich das Kind nur vorübergehend in Deutschland aufhält – Kinder von Konsularmitarbeitern und Kinder ausländischer Militärangehöriger fallen darunter. Solche Kinder können alle ausländischen Schulen besuchen, auch nicht akkreditierte.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine akkreditierte ausländische Schule besucht; Voraussetzung für die Akkreditierung ist lediglich, dass Kinder ab der ersten Klasse im erforderlichen Mindestmaß Deutsch lernen. Alle akkreditierten ausländischen Schulen erhalten eine Vergütung von 20-25.000 Euro pro Jahr.

Für weitere 250 Euro schrieb der Anwalt an das Kultusministerium der NRW-Regierung in Düsseldorf, in dem es darum ging, zuzustimmen, dass Maxim beim Konsulat in Bonn an einer russischen Schule lernen kann, aus wichtigen Gründen:

Maxim hat die doppelte Staatsbürgerschaft von Russland und Deutschland und spricht zwei Sprachen – Deutsch und Russisch und Russisch ist die Hauptmuttersprache. Das Kind wurde in einer deutschen Schule traumatisiert und hat Angst vor der deutschen Schule.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte dieses Ersuchen eines Rechtsanwalts an die Bezirksregierung – die Verwaltung des Bezirks Köln-Bonn-Aachen – weitergeleitet. Von dort wurde das Ersuchen an das Schulamt Köln übermittelt, da ein Schulbesuch in den Klassen 1- 4 an ausländischen Schulen vom Schulamt genehmigt wird. Erst ab der Klasse 5 wird der Unterricht an ausländischen Schulen von der Bezirksregierung – der Verwaltung des Bezirks Köln-Bonn-Aachen – koordiniert. Für uns war also Köln zuständig.

Das bedeutete, dass, der Beamte, der für das Chaos und die Gesetzlosigkeit an der deutschen Schule verantwortlich war, Maxims Schulbesuch an der russischen Schule genehmigen sollte. Uns war ziemlich klar, dass das Schulamt politisch korrekt agieren würde…
So geschah es.

Anfang Juli erhielten wir vom Kölner Schulamt eine offizielle Absage. Maxim wurde verpflichtet, eine deutsche Schule zu besuchen, ob öffentlich oder privat, sei egal. Wenn wir kein Geld für eine private Schule hätten, dann sei das unser Problem.

Die deutschen Beamten gingen davon aus, dass Maxim für immer (keine „begrenzte“ Zeit) in Deutschland leben wird, weshalb es keinen Grund für den Besuch einer nicht akkreditierten russischen Schule gäbe.

Die übrigen „wichtigen Gründe“ und welche Gründe „wichtig“ und welche „unwichtig“ sind, werden im Gesetz nicht genannt und auch nicht, wer über die „Wichtigkeit“ des Grundes entscheidet.

Wir riefen im Bonner Schulamt an, schickten vorab alle unsere Unterlagen und vereinbarten einen Gesprächstermin.

Bei dem Treffen im Bonner Schulamt erklärten die Beamten von der ersten Minute an, dass es inakzeptabel sei, dass Maxim eine russische Schule besuche. Er könne zu den ebenfalls nicht akkreditierten Arabern gehen oder in eine jüdische, französische, englische, amerikanische, deutsche Schule – alles kein Problem. Sollte er dennoch eine russische Schule besuchen, würden die Eltern bestraft. Wir erklärten, dass es Maxim aufgrund dieser Angriffe auf Kinder unmöglich sei, an einer deutschen Schule zu lernen.

Dann sagte ich, dass wir als Familie nun nur noch zwei Möglichkeiten hätten:

Option eins – wir wandern nach Russland aus, was der Bonner Beamte für eine sehr gute Entscheidung hielt und uns uneingeschränkte Zustimmung zusagte. Im Übrigen konnte uns der Bonner Beamte die Mitnahme unseres Kindes nach Russland überhaupt nicht verbieten – das ist unser uneingeschränktes Recht als Russen und Eltern. Und es ist unsere Pflicht, die Gesundheit und das Leben unseres Babys zu schützen.

Option zwei – wir ziehen von Köln nach Bonn, was wir ja sowieso schon geplant hatten.

Ich sagte den Beamten, dass wir uns nach dem Umzug in Bonn anmelden und dann einen offiziellen Antrag beim Bonner Schulamt stellen würden. Wenn wir wieder eine Absage erhalten würden, Maxim auf eine russische Schule wechseln zu lassen, würden wir eine Klage gegen das Bonner und das Kölner Schulamt einreichen. Wäre die Gerichtsentscheidung positiv, blieben die Kinder in Deutschland, sei sie negativ, dann würden sie Deutschland verlassen.

Die Beamten erklärten, dass Maxim während des Prozesses verpflichtet sei, auf eine deutsche Schule zu gehen und sie würden bestimmen, auf welche. Wenn sie dem nicht Folge leisten würden, gäbe es Geldstrafen von 100 -500-1500 Euro pro Abwesenheitstag, nach einiger Zeit drohe eine mehrwöchige Haftstrafe, und danach schränkt das Familiengericht die elterlichen Rechte ein Die Kinder werden aus der Familie entfernt und in einer Pflegefamilie untergebracht. Wir sollten auch bedenken, dass Prozesse in Deutschland Jahre dauern können.

Wie begossene Pudel verließen wir das Bonner Schulamt.

Ich bin diplomierter Mathematiker und Programmierer, meine Frau ist diplomierte Physikerin und Wirtschaftswissenschaftlerin. Wir haben drei Hochschulabschlüsse mit Auszeichnung, Bachelor- und Masterabschlüsse und haben beide 20 Jahre Erfahrung in verschiedenen großen Unternehmen. Wir zahlen wahnsinnige Steuern und verlangen nur, dass unser Kind in der Schule nicht geschlagen wird, und wir können nichts erreichen.

Sie redeten mit uns, als wären wir überhaupt nichts.

Und das Wichtigste: Laut Gesetz waren wir im Recht!

Aber um zu beweisen, dass wir Recht haben, würden jahrelange Prozesse und Zehntausende Euro für Anwälte und Gerichtsgebühren nötig sein!

Ende Teil 5

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