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Wer kann das wollen?

Sie bereiten alles Schritt für Schritt still und heimlich dafür vor:

„Bisher galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall, (https://www.berliner-zeitung.de/topics/wehrpflicht) wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird. Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.“

Artikel 11 des Grundgesetzes lautet: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit. Sie dürfen sich an jedem Ort im Bundesgebiet aufhalten und sie dürfen dieses Gebiet auch verlassen. Eingriffe in diese Rechte sind nur aufgrund eines Gesetzes und nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig.“lautet: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit. Sie dürfen sich an jedem Ort im Bundesgebiet aufhalten und sie dürfen dieses Gebiet auch verlassen. Eingriffe in diese Rechte sind nur aufgrund eines Gesetzes und nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig.“

https://www.berliner-zeitung.de/news/neue-wehrpflicht-regel-junge-maenner-duerfen-deutschland-nicht-mehr-laengere-zeit-ohne-genehmigung-verlassen-li.10028539

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