Gesundheitspolitik

Endlich ein weiterer bedeutsamer Gerichtserfolg gegen diese unsägliche einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein entschied, dass die Gesundheitsämter überhaupt keinen Impfnachweis anfordern dürfen, somit auch niemanden bestrafen können, der ihn nicht einreicht. Das heißt also klar und deutlich, dass die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig ist und keiner aktuell Angst vor einem Bußgeld haben muss.

Ich danke dem Richter vielmals für ein solches klares und mutiges Urteil und hoffe, dass er für dieses keine Konsequenzen fürchten muss.

Es zeigt sich damit zum einen sehr deutlich, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf sehr wackeligen Füßen steht. Zum anderen beweist es, dass diese nicht umgesetzt werden kann, wenn man sich wehrt. Ein solches Urteil macht wieder Mut!

Quelle und weitere Infos: https://www.focus.de

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