Gesundheitspolitik

Bericht zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und für Zahnärzte (24.04.2024)

Aufgrund eines Unions-Antrages wurden in der öffentlichen Anhörung am 24. April 2024, zum Thema der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, Sachverständige befragt. Allgemeiner Konsens aller Sachverständigen war, dass eine Überarbeitung und Neuerung der Gebührenordnung dringend geboten sei.


Großes Ziel muss die Rechtssicherheit für Ärzte und Zahnärzte auf der einen Seite und Transparenz bei der Abrechnung für Patienten auf der anderen Seite sein.
Problematisch derzeit ist, dass die Gebührenordnungen aus den 1980er Jahren, mit zwischenzeitlichen geringen Anpassungen, stammen. Viele neue Leistungen der modernen Medizin, des technischen Fortschritts sind nicht abgebildet, enthaltene Leistungen basieren auf Preisen von vor über 30 Jahren.

Bisher konnte sich das Bundesministerium für Gesundheit nicht zu einer Reformierung durchringen. Ich fragte die Sachverständige der Bundeszahnärztekammer, Frau Dr. Ermler, nach ihrer Ansicht, ob eine Novellierung als Anreiz dienen könnte, sich in eigener Praxis niederzulassen oder eine Praxis zu übernehmen. Sie bestätigte meine Annahme mit ihrem Verweis darauf, dass über 100 Positionen unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung gepreist sind.
Preissteigerungen für Strom, für Materialkosten, für Personalkosten, für steigende Hygienekosten, für die Anschaffung hochwertiger Geräte werden nicht abgebildet und gehen zu Lasten der Qualität der Patientenversorgung.

Eine entsprechende Anpassung würde mit großer Sicherheit die Motivation junger Ärzte und Zahnärzte wieder erhöhen, sich in eigener Praxis niederzulassen.
Meine Frage an Dr. Reinhard von der Bundesärztekammer, ob auch Weiterbildungen im ambulanten Bereich über die Gebührenordnung finanziert werden sollten, wurden von ihm negiert. Weiterbildungen im ambulanten Bereich werden nicht in der Kostenkalkulation der Gebührenordnungen berücksichtigt. Generell müsse aber darüber diskutiert werden, wie Weiterbildung wirtschaftlich sichergestellt werden kann. Dies über Einzelleistungen in der Gebührenordnung zu lösen, hält er jedoch für den falschen Weg.

Auch meine letzte Frage richtete ich an Dr. Reinhard von der Bundesärztekammer.

Ich fragte ihn, was er von der Idee eines gemeinsamen Honorarsystems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung hält, dass einkommensneutral ist, Diskussionen über eine Zwei-Klassen-Medizin beendet und eine Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems im Sinne aller Versicherten realisiert.

Er erklärte, dass es sich hierbei um ein unrealistisches Modell handelt, dass erhebliche Preissteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen und zu erheblichen Beitragssteigerungen in der GKV führen würde.

Rückschließend auf den Koalitionsvertrag ist das Bundesgesundheitsministerium der Ansicht, dass eine Reformierung der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte eine Bevorzugung der privaten Krankenversicherung zu Folge hätte, während der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als Grundlage für die Preisbildung in der GKV allerdings kontinuierlich aktuell gehalten wird. Deshalb kann hier wirklich nicht von einer Gleichbehandlung beider Bereiche im Gesundheitssystem gesprochen werden.

Es wird sich zeigen, inwieweit die Argumentationen der Sachverständigen auf fruchtbaren Boden bei den Vertretern des Gesundheitsministeriums gefallen sind und eine Novellierung der Gebührenordnungen in Betracht gezogen wird.

Ansonsten wird der Zustand des „Staatsversagens in diesem Bereich“-wie es der Sachverständige und Gesundheitsökonom Prof. Wasem richtig betitelte – weiter aufrechterhalten.

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