Gesundheitspolitik

Jeder Fraktion steht es in der Wahlperiode zu, eine bestimmte Anzahl an Vorsitzenden von Ausschüssen zu stellen. 

Das sind in dieser, der 20. Wahlperiode, für die AfD-Fraktion der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Gesundheitsausschuss. In der ersten gemeinsamen Sitzung des Ausschusses wird der Vorsitzende bestimmt - nicht gewählt. So legt es Paragraf 58 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages fest. Doch seit der Bundestagswahl 2021 verwehren alle Fraktionen der AfD das Recht, den zustehenden Vorsitz zu besetzen. 

Also werden seit Dezember 2021 die genannten Ausschüsse von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Dieses Vorgehen ist eine massive Missachtung demokratisch gewählter Volksvertreter und in keiner Weise hineinbar. Vor allem im grün geführten Gesundheitsausschuss besteht ein deutlicher Missmut gegenüber der Vorsitzenden, die teilweise untragbare Aussagen unter anderem zur Legalisierung von Cannabis vertritt. 

In jeder folgenden 99 Ausschusssitzung wurde wiederholt der Tagesordnungspunkt „Bestimmung des Vorsitzenden“ von den Abgeordneten der AfD auf die Tagesordnung gesetzt, bis zum 13. März 2024, der 100. Sitzung des Gesundheitsausschusses. Im Vorfeld hatten sich die AfD Abgeordneten auf eine Übernahme des Vorsitzes verständigt. Nachdem der Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler in verschiedenen Gesprächen mit Abgeordneten anderer Fraktion, dem Ausschusssekretariat und sogar der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas keine Unterstützung beziehungsweise Klärung einer unzulässigen Wahl herbeiführen konnte, blieb dieser Schritt nur noch als letzte Möglichkeit, den Vorsitz durch entsprechenden Nachdruck zu erlangen. So war er dann möglicherweise für 15 Minuten der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, denn er saß auf dem Vorsitzstuhl und vor ihm stand ein Namensschild „Kay-Uwe Ziegler – Ausschussvorsitzender“.

Als die ersten Abgeordneten der anderen Fraktionen eintrafen, registrierten sie die Situation und verließen umgehend den Saal. Dann glühten deren Telefone förmlich. Alle wurden angerufen und über die vorliegende Situation informiert. Jedem neu hinzugekommenen Abgeordnete wurde die eingetretene Situation geschildert und er wurde durch verbale Intervention daran gehindert, den Sitzungssaal zu betreten. Ein CDU Abgeordneter sprang recht verständig als Vermittler ein. Er schilderte zwei mögliche Situationen: Bleibe Herr Ziegler eigenmächtig ernannter Vorsitzender, fiele der Ausschuss aus, räume er aber den Platz, kann der Ausschuss stattfinden. 

Hinzu gerufen wurden zwei Herren mit Fliege, die ebenfalls eine Vermittlerposition einnahmen. 

Die um Rat gebetene Leiterin des Ausschusssekretariats reagierte sehr ungehalten und wenig kooperativ. Als dann entdeckt wurde, dass einige Mitarbeiter von Abgeordneten die ganze Situation auch noch filmten, mussten alle Anwesenden außer den Abgeordneten den Saal verlassen. 

Nach sehr kurzer Beratungszeit der AfD Mitglieder untereinander räumte Herr Ziegler den Platz und alle konnten den Sitzungssaal wieder betreten, sich setzen und der Ausschuss wurde von der grünen Stellvertreterin mit einem kleinen Seitenhieb eröffnet, in dem Sie etwas von „Kollegialität“ faselte. 

Der einzige nach der GO des Bundestages rechtmäßige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses war am heutigen Tag Kay-Uwe Ziegler. 

In der kommenden Woche, wahrscheinlich am 20. März 2024, befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Problematik der Ausschussvorsitze der AfD – MdB Ziegler wird dort anwesend sein und ein Statement abgeben.

Heute wurde zudem der grob irreführende Antrag der CDU mit dem Titel „Für transparente Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen – Gegen Fehlinformation und Verschwörungstheorien“ (20/9737) im Ausschuss eingeführt. Grob irreführend ist bereits der Titel, der Transparenz suggeriert, im Text jedoch wird an keiner Stelle darauf eingegangen, die Verhandlungen transparenter bzw. transparent zu machen. Eine öffentliche Debatte werde gefordert –

und bereits in der Überschrift werden sogleich die kritischen Stimmen, bzw. all diejenigen, die keine uneingeschränkt positive Sicht auf den Pandemievertrag teilen als Verbreiter von Fehlinformationen, als Verschwörungstheoretiker und später im Text auch noch als Hassredner abgetan. 

Mit einer solchen Herangehensweise möchte die CDU die Diskussion also versachlichen! Wie das gelingen soll, wenn man Menschen mit abweichender Meinung derart abwertet, bleibt das Geheimnis von Merz und seiner CDU. 

Unsere Fraktion hat diesem Antrag selbstverständlich einen gegensätzlichen Antrag vorgelegt, den ich dem Ausschuss heute vorstellen konnte: „Ablehnung des WHO-Pandemievertrages sowie der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)“ (20/10391). 

Diese beiden Initiativen (Pandemievertrag und IGV) werden von der WHO energisch vorangetrieben, mit dem Ziel, sie von einer beratenden, empfehlenden zu einer weisungsbefugten Institution umzugestalten. Dies geschieht durch eine Kompetenz- und Mittelverschiebung. Beide Initiativen sollen nun auf der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 abgestimmt werden. 

Das Hauptziel ist die rechtliche Verankerung, Vereinheitlichung und Perpetuierung von Vorgehensweisen, die während der Corona-Pandemie erprobt worden sind. Mit anderen Worten: künftige Pandemien sollen von der WHO global gemanaged werden. 

Es geht bei diesen Initiativen aber auch um Informationskontrolle, Überwachung und Verhaltensforschung mit dem Ziel der Bekämpfung von sogenannten Falschinformationen, was nichts anderes als eine Zensur der öffentlichen Meinung darstellt. 

Wir nehmen als einzige Partei die Sorgen der deutschen Bevölkerung vor einer so weitreichenden Abgabe von Souveränität an eine internationale, nicht demokratisch gewählte, Organisation ernst. 

Wir als AfD streben eine grundlegende Reform der WHO an, die deren Unabhängigkeit und Neutralität wiederherstellt und zu ihrer Verschlankung führt. 

Geschieht das nicht, sprechen wir uns für einen Austritt Deutschlands aus der WHO aus.

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