Er ist auch ein Held der schlimmen Coronazeit: Christian Klaus Siegfried Dettmar (60).
Familienrichter kippte Maskenpflicht an Schulen: Staatsanwaltschaft forderte Haft.
Erfurt/Weimar: Dettmar (60) wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Knast auf Bewährung verurteilt. Der Richter hatte das Masken-Gebot an Schulen verboten.
Schon gestern berichtete EpochTimes ausführlich über die Plädoyers.
„Politisches Paradebeispiel soll geschaffen werden“
Mitte Juni begann am Erfurter Landgericht die Verhandlung gegen den Weimarer Familienrichter Dettmar (60) wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung im Amt. Er hob die Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen im April 2021 auf, weil er die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung sah.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe Dettmar allein aus persönlichen „sachfremden“ Motiven mit Gutachten eine „unanfechtbare Entscheidung“ herbeigeführt, so der Vorwurf. Um das Wohl der Kinder soll es ihm dabei nicht gegangen sein, wirft man dem dreifachen Vater vor.
Nach einer kurzen Pause begann der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. h.c. Gerhard Strate aus Hamburg mit seinem sehr kurzen Plädoyer. Die von der Staatsanwaltschaft in diesem langen Vortrag gemutmaßten Ziele des Richters Dettmar dementierte er. Auch dass ein Familienrichter sich im Vorfeld Fachwissen über eventuell zu verhandelnde Fälle aneignet und eine gewisse Vorarbeit leiste, sei durchaus in Ordnung. „Die Kindeswohlgefährdung stand aufgrund des staatlich angeordneten Maskenzwangs und den ständigen Tests, bei denen schon damals die Korrektheit der Ergebnisse widerlegt waren, sehr wohl im Vordergrund“, so Strate.
Den zweiten Teil begann Rechtsanwalt Peter Tuppat, der zweite Verteidiger des Familienrichters, damit, dass ein Freispruch zwingend erforderlich sei. Die Vehemenz der Staatsanwaltschaft, den Richter zu verfolgen, ohne die inhaltlich richtige Einschätzung des Richters einzubeziehen, sei erschütternd. Schließlich ginge es Herrn Dettmar um die Gesundheit und das Wohl unserer Kinder. Die hier vorgetragene Geschichte mit „hätte“, „könnte“ und so weiter hielte dabei nicht stand und seien nur Mutmaßungen.
Die Durchsuchungswelle (acht oder neun Hausdurchsuchungen) in diesem Fall sei ohne jegliche Verhältnismäßigkeit von der Staatsanwaltschaft gestattet worden. Weiter ging es mit der Aussage: „Wenn Rechtssuchende keine Vertreter mehr finden, dann sind wir am Ende des Rechtsstaates!“ Und: „Wenn das Rechtsbeugung sein soll, ist die Richterschaft obsolet!“
In diesem Verfahren spiele es, so Tuppat, keine Rolle, wie es um das Wohl unserer Kinder stehe, genau das greife keiner auf! „Die Entscheidung des Richters Dettmar waren, im Nachhinein durch Studien belegbar, alle richtig.“ Wenn es Herrn Dettmar um sein Ego gegangen wäre, hätte er die derzeit „politisch korrekte Meinung“ vertreten.
Der Tag danach brachte nun das Urteil: