Innenpolitik

Nicht erst seit der Corona-Situation werden in der gesetzgeberischen Praxis sogenannte Omnibusgesetze angewendet. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn mehrere Änderungsanliegen mit gleichem Ziel zur Abstimmung gebracht werden sollen.

Durch die unbemerkten Gesetzesänderungen wird eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit, aber auch im Parlament, verhindert, da überwiegend die erste Lesung zum Gesetz entfällt.

So geschah dies auch am Donnerstag, 20. Oktober 2022, als eine brisante Verschärfung des § 130 StGB mit Einfügung des neuen Absatzes 5 fast unbemerkt an die geplante Änderung des Bundeszentralregistergesetzes angehängt wurde.

Strafbar ist nun auch „Volksverhetzung“, die „geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“.

Grundlage dieser Änderung ist ein Beschluss der EU-Kommission von 2008, die rügte, dass Deutschland die strafrechtliche Verfolgung in Bezug auf die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu wenig durchgesetzt habe.

Konkret meint die Änderung, dass jegliche andere Sichtweisen auf Konflikte mit anderen Volksgruppen und/oder anderen Ländern, z.B. zwischen Russland und der Ukraine, öffentlich ab sofort nicht mehr erlaubt sind.

Der Staat/Gesetzgeber bestimmt also, was noch öffentlich gesagt werden darf und was nicht. Der Artikel 5 des Grundgesetzes soll beerdigt werden.

Und wie immer kämpft die AfD allein auf weiter Flur für Freiheit und Demokratie, denn alle anderen Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben diesem Gesetz zugestimmt.

Quelle und weitere Infos:
https://www.lto.de
 
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