Die Aussichten für Berlin bleiben trotzdem düster!

Was in diesem Artikel nicht steht, ist, dass es auch der AfD Berlin durch ihre Klage zu verdanken ist, was keine andere relevante Institution, auch nicht der Senatsverwaltung für Inneres, für nötig erachtete: Eine Wahlwiederholung für das Berliner Abgeordnetenhaus.

Sehr schnell war klar, dass diese „Wahl“ in keiner Weise den demokratischen Grundsätzen genügte. Erschreckende Betrugsfälle führten nun dazu, dass der Verfassungsgerichtshof keinen anderen Weg sah, als die Wahl für ungültig zu erklären.

Der Schaden an unserer Demokratie ist angerichtet und muß schnellstmöglich wieder behoben werden.

Nun müssen wir uns aber fragen, was das alles für unsere Demokratie bedeutet, wenn ein Verfassungsgerichtshof bekannt gibt, dass die Wahlen ungültig sind, die nicht demokratisch legitimierte Scheinregierung jedoch einfach weiter regieren darf?

Vermutlich bleibt sowieso alles „beim Alten“, da laut aktuellen Umfragen die dunkelrot-grüne Mehrheit weiterhin führt. Deshalb sehen die Aussichten für Berlin aus meiner Perspektive auch zukünftig ziemlich düster aus.

Auch stellt sich nun korrekterweise die Frage nach der Zulässigkeit der am gleichen Tag unter den gleichen Bedingungen durchgeführten Bundestagswahl, wenn die Landtagswahl in Berlin laut Gerichtsurteil komplett unzulässig ist.

Ist der Bundestag mit diesen Erkenntnissen tatsächlich noch legitimiert, irgendwelche Gesetze zu erlassen?

FOCUS: Kommentar von Ulrich Reitz: Trotz Wahlwiederholung ist die Aussicht für Berlin ziemlich bitter

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