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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Nachdem Cem Özedmir bereits nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg von Migratenverbänden als „ihr“ Vertreter gefeiert wurde, kommt er nun deren Erwartung nach und erfüllt seinen Auftrag - die AfD als einzige Vertreterin des deutschen Volkes kaltzustellen.
Setzt sich eine Partei für die Interessen des angestammten und seit Jahrhunderten hier lebenden Volkes und den Erhalt der hier n o c h vorherrschenden Kultur ein, soll das laut Özdemir völkisch sein und damit die Grundfesten der Verfassung in Frage stellen.
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Meine Einschätzung, die ich nach meinem Besuch bei Kurt Hättasch in der JVA Leipzig gewonnen habe, bestätigt sich immer mehr:
Das sogenannte „sächsische Separatisten“-Verfahren wirkt wie ein politisch aufgeladener Schauplatz, an dem das bekannte Narrativ von der „rechten Gefahr“ weiter gefüttert werden soll.
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Ihr Anwalt Wilfried Schmitz hat soeben folgendes veröffentlicht:
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
von der Prozessbeobachterin Linda Amon
Abschied vom Rechtsstaat?
Telefonat mit Fremdem bringt unbescholtenem Bürger 12 Monate Haft
Im Oberlandesgericht München ist Alarmstimmung angesagt. Das merkt man an den Sicherheitsmaßnahmen, die sich nahezu ins Hysterische gesteigert haben. Endlose Kontrollen am Eingang, Handtaschen werden komplett ausgeräumt und leer noch einmal durchs Röntgengerät gefahren, jedes Papiertaschentuch, jeder alte Kassenzettel inspiziert, zum Schluss noch der Körperscanner. 15 Minuten Albtraum! Und dann das Ganze vor Sitzungssaal B275 noch einmal.
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- Geschrieben von: Dr. Christina Baum
- Kategorie: Gesellschaftspolitik
Wer kann das wollen?
Sie bereiten alles Schritt für Schritt still und heimlich dafür vor:
„Bisher galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall, (https://www.berliner-zeitung.de/topics/wehrpflicht) wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird. Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.“
