Im ersten Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung wurde erneut das Vorschlagsrecht der AfD für einen stellvertretenden Enquetevorsitzenden ignoriert und eine geheime Wahl vorgenommen. Dieses Mal wurde ich von unserer Gruppe vorgeschlagen und erhielt, wen wundert‘s, auch nur unsere eigenen Stimmen.
Alle von uns gestellten Anträge wurden von der „demokratischen“ Mehrheit abgelehnt.
Auch wurde im Vorfeld der Sitzung unser Wunsch zur Anhörung des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nicht akzeptiert. Freundlicherweise erklärte sich Prof. Schachtschneider dann dazu bereit.
In der anschließenden öffentlichen Anhörung zur Enquete-Kommission wurden drei Stunden lang Experten zum Thema „Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen“ befragt.
Ich wollte die Einschätzung des Staatsrechtslehrers Prof. Schachtschneider zu den Gerichtsurteilen bezüglich der Coronamaßnahmen hören, die die Gerichte (fast) immer als legitim einstuften, weil sie sich ausschließlich auf die Beurteilung des RKIs beriefen, ohne eine eigene Prüfung vorzunehmen. Dass das RKI politischen Weisungen gefolgt war und nicht unabhängig agierte, wüssten wir alle seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle.
Ich wollte von ihm auch wissen, ob es überhaupt noch eine echte Gewaltenteilung gäbe, da die Verfassungsrichter, die vom Bundestag gewählt werden, von den Parteien vorgeschlagen würden.
In einer zweiten Fragerunde hakte ich bei Prof. Schachtschneider nach: Wer solle über die Auswahl von Bundesverfassungsrichtern entscheiden? Aufgrund der knappen Zeit konnte er nur noch betonen, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts fast immer politischer Natur seien – dann wurde sein Mikrofon abgestellt.
Ohne Mikro konnten wir vor Ort hören, dass er anmerkte, dass die Richter des BVG parteilos sein sollten.
Besonders hervorheben möchte ich die Ausführungen von Prof. Oliver Lepsius. Er kritisierte die Expertenherrschaft scharf: Solche Gremien seien weder repräsentativ noch ausgewogen, da sie politisch, als auch fachlich einseitig zusammengesetzt seien. Experten fehle der Überblick über die Gesamtlage, sonst wären sie keine Experten.
Ebenso erhellend waren seine Ausführungen zu den Fragen von Prof. Homburg. Lepsius bemängelte die Vernachlässigung empirischer Fakten, etwa dass Todesfälle erst ab einem Medianalter von 80 Jahren einsetzten – daraus hätte ein anderes Sozialverhalten für Jugendliche resultieren müssen. Drei Jahre lang mit "Wir wussten es nicht besser" zu argumentieren, halte er für unhaltbar.
Zuletzt warf er dem Bundeskanzleramt vor, den Wechsel zu Modelltheorien vollzogen zu haben – eine strukturell falsche Entscheidung.
Wenn Sie sich noch weitere Details der Anhörung ansehen möchten, folgen Sie diesem Link zur gesamten Anhörung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-pa-enquete-corona-1117008
