Gesundheitspolitik

Bericht aus dem Gesundheitsausschuss vom 20. September 2023 

In der Coronapandemie trat der öffentliche Gesundheitsdienst in den Fokus der Öffentlichkeit, davor wurde er, vor allem im Bereich der finanziellen Förderung, eher vernachlässigt. Der ÖGD ist in Deutschland föderal, also nur auf der Ebene der Bundesländer, geregelt. Jedes Bundesland hat eigene gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung hinsichtlich der Aufgaben und Strukturen. Mit dem im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode genannten Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit will die Bundesregierung nun eine neue Institution für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf Bundesebene schaffen. 

Ich fragte die Sachverständigen, ob ihrer Meinung nach eine solche Institution notwendig sei und welche Aufgaben angegangen werden müssen: 

Die gemeinsame Aussage der Experten bezieht sich dabei auf die Entwicklung von Qualitätsstandards sowie die Leitlinien für eine evidenzbasierte Forschung, die Erhebung verschiedenster Daten im Bereich bevölkerungsbasierter Gesundheit, Wissenschaft und Lehre sowie eine internationale Vergleichbarkeit in Bezug auf Public Health oder eben öffentlicher Gesundheit. 

Im Zusammenhang mit dem Psychiatriedialog der Bundesregierung merkte ich an, dass gerade in der Corona-Situation Kinder und Jugendliche besonders unter der Situation zu leiden hatten. Ich fragte, ob diese Situation im genannten Dialog der Bundesregierung angesprochen wurde und welche besonderen Erkenntnisse sich ergaben. Es wurde bestätigt, dass es dazu ein eigenes Diskussionsforum und einen eigenen Projektbericht gab. 

Konkrete Beispiele, wie man zukünftig bei einer Pandemie mit Kindern und Jugendlichen umgehen sollte, wurden nicht genannt, stattdessen allgemeine Floskeln: Prävention muss in den Lebenswelten der Kinder- und Jugendlichen ansetzen, wenn Versorgungsbedarf hinsichtlich psychischer Belastungen und Erkrankungen besteht und es solle eine möglichst schnelle Versorgung mit niedrigschwelligen Angeboten erfolgen. 

Auf meinen Verweis bezüglich des Corona-Strategiepapiers des Bundesinnenministerium vom Mai 2020 zur doch sehr bedenklichen Kommunikation der Coronasituation wurde nicht eingegangen. 

Im März dieses Jahres beschloss der Bundestag ein Gesetz, mit dem die Unabhängige Patientenberatung UPD in eine Stiftung umgewandelt wird, die dann dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung untersteht. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang keinen Betriebsübergang vorgesehen. Somit werden zum Jahresende 2023 alle Beschäftigten entlassen und können sich dann beim GKV-SV als neue Mitarbeiter bewerben. Ob dann eine neue Anstellung erfolgt, ist fraglich. So haben sich viele Mitarbeiter schon auf die Suche nach neuen Tätigkeiten begeben. 

Der befragte Staatssekretär beteuerte in der Fragerunde der Abgeordneten, dass die Arbeitsaufnahme der Patientenberatung für den 1. Januar 2024 fest geplant sei. Ebenfalls wird ein Konflikt durch die Finanzierung jetzt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als problematisch angesehen. 

Nun, wir werden es sehen.

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