Mich erreichen immer wieder zahlreiche Nachrichten von besorgten Bürgern, die bei planbaren Bluttransfusionen aus tiefer Sorge vor möglichen Rückständen von mRNA-Impfstoffen, insbesondere des Spike-Proteins, unbedingt Spenden von ungeimpften Personen –also gerichtete Spenden von Familienangehörigen oder Bekannten – bevorzugen. Sie fordern mehr Kontrolle über ihr eigenes Blut und ihren Körper, um ihre Selbstbestimmung zu wahren, da Spenderblut in Deutschland nicht auf Spike-Proteine überprüft wird:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101324.pdf.
Wir haben deshalb die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 21/4408 direkt gefragt:
Gehört die Wahl des Spenders zum Grundrecht auf Selbstbestimmung nach Art. 2 GG? Wie viele solcher Spenden gibt es? Welche Gründe sprechen gegen gerichtete Blutspenden? Und warum gibt es keine Reform des Transfusionsgesetzes (TFG), wie es international, etwa in Utah mit HB0400, schon üblich ist?
Die Antwort der Regierung ist wie so oft absolut unbefriedigend.
Die Kurzzusammenfassung lautet:
Gerichtete Spenden nur in wenigen Ausnahmefällen, wie seltene Blutgruppen oder Antikörper-Probleme.
Auf Wunsch der Patienten? Fehlanzeige, kein Anspruch; selbst dann nicht, wenn der Patient die Logistikkosten übernimmt.
Die Begründung dafür lautet:
Es bestünden medizinische Risiken, wie Graft-versus-Host-Reaktionen bei Verwandten oder epidemiologische Gefahren unnatürlich käme es zu einem Bürokratie-Mehraufwand.
Zu mRNA-Sorgen? „Thema bekannt“, ja aber - es wird abgetan mit Verweis auf die strengen Richtlinien Hämotherapie der Ärztekammer.
Zahlen zu solchen Spenden? Fehlanzeige. Und eine Gesetzesänderung? Nicht mal geplant! Wozu denn auch.
Das ist der Hammer: Die Bundesregierung kennt die Ängste der Bürger, aber ignoriert die Nöte Hunderttausender eiskalt.
Während anderswo die Freiheit wächst, versinkt man hier im Bürokratiedschungel und zerstört damit das Vertrauen in unsere Medizin. Die Sorgen der einfachen Leute sind der Bundesregierung egal. Es ist höchste Zeit für echte Reformen und mehr Bürgerrechte!
Mein nächster Schritt ist deshalb ein Anschreiben an die Ärztekammer mit der Forderung nach einer dringend notwendigen Reform.
Hier unsere Kleine Anfrage zum Nachlesen:
