Im Gesundheitsausschuss diskutierten wir über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (BT-Drucksache21/3619), der auf die Einführung der Überkreuzlebendnierenspende und der nicht gerichteten anonymen Nierenspende abzielt. Hierzu wird das erforderliche besondere Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger abgeschwächt, ein zentrales Register sowie eine Vermittlungsstelle eingerichtet.
Diese durchaus positiven Ansätze bedeuten für Patienten mit Nierenversagen und Spendebereite mehr Flexibilität.
Kritisch zu bewerten ist jedoch die bürokratische Überfrachtung durch neue Stellen, Register und Kontrollen, die die Kosten steigern und den Datenschutz gefährden.
Die Abschwächung des Näheverhältnisses birgt zudem Risiken für den Spenderschutz und verwässert ethische Standards bei Lebendspenden.
Der Entwurf integriert sich in eine Widerspruchsregelung, fördert staatliche Eingriffe zur Steigerung der Spendequoten und vernachlässigt verfassungsrechtliche Prinzipien der Freiwilligkeit – im Gegensatz zu unserem AfD-Entwurf (21/1566), der den Status quo wahrt, Vereinfachungen schafft und auf echte Autonomie setzt.
Wir haben uns deshalb bei dem Gesetzentwurf enthalten.
Gegen Ende des Gesundheitsausschusses kam noch ein weiteres, wichtiges und spannendes Thema auf den Tisch: ein Fachgespräch zur Resilienz der Krankenhäuser im Krisenfall.
Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann eröffnete mit einer nüchternen Lageeinschätzung:
Die Sicherheitslage sei beunruhigend. Für den Ernstfall rechne man mit rund 1.000 Verwundeten pro Tag, davon 30 % Schwerverletzte.
Bei durchschnittlich 15 Behandlungstagen entspreche das einem Bedarf von etwa 1.500 Akutbetten – jeden Tag, über Wochen.
Viele der geladenen Experten wollten Zuversicht ausstrahlen und zweifelten öffentlich nicht an Deutschlands grundsätzlicher Wehrfähigkeit.
Der Sachverständige Dr. Robin Maitra setzte dann den Kontrapunkt. Er sagte unmissverständlich, dass es eine Illusion sei zu glauben, unser Gesundheitswesen könne eine Kriegssituation bewältigen, schon im konventionellen Szenario nicht, und erst recht nicht im atomaren.
Ich dankte Herr Maitra für seine klaren Worte und äußerte mich befremdlich zu den Statements der anderen Sachverständigen, die genau wissen, dass unser bereits heute überlastetes Gesundheitssystem niemals zusätzliche Anforderungen in dieser Größenordnung wird bewältigen können.
Und allen in der Runde machte ich klar, dass es deshalb die höchste Verantwortung eines Politikers sei, Krieg zu verhindern, um Schaden vom eigenen Volk fernzuhalten.
Ich fragte Generaloberstabsarzt Hoffmann gezielt nach dem Punkt, über den nicht genau kommuniziert wird:
Wer trägt im Kriegsfall, etwa bei Triage-Entscheidungen, die Verantwortung in den Krankenhäusern?
Nach Nachfrage stellte er klar: In der Regel werde kein Bundeswehrarzt im Krankenhaus stehen. Man habe dafür weder die Ressourcen noch die Absicht. Entscheiden müssten die Mitarbeiter in den Kliniken selbst.
Doch kurz zuvor hörte ich zum ersten Mal den Begriff „Tele-Triage“. Leider war keine Zeit mehr, nachzufragen, was man sich darunter vorzustellen hat.
